DepV

 



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Deponieverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Deponien und Langzeitlager vom 27. April 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung, die für Abfallbesitzer und -erzeuger, für (auch private) Träger, Inhaber und/oder Betreiber von Deponien und Langzeitlagern sowie für Betreiber von Anlagen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen gilt, enthält sowohl Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge von Deponien sowie zu Langzeitlagern der Klassen 0, I, II, III und IV als auch Anforderungen zur Überwachung und Kontrolle.

Sie regelt die Behandlung und Ablagerung von Abfällen, den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen sowie die Verwertung von Abfällen als Deponieersatzbaustoffe auf oberirdischen Deponien und deren Behandlung.

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