GasHDrLtgV

 



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Gashochdruckleitungsverordnung

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Verordnung über Gashochdruckleitungen vom 18. Mai 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Gashochdruckleitungen, die als Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes der Versorgung mit Gas dienen und die für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind.

Sie gilt weder für Gashochdruckleitungen, die dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren unterliegen, noch für Rohrfernleitungsanlagen zum Befördern von Stoffen.