GemAV
Die Verordnung ist seit dem 31.12.2020 nicht mehr gültig.
Link zum Rechtstext | Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie bestimmt, dass In den gemeinsamen Ausschreibungen nur Gebote für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen abgegeben werden können, für die die Marktprämie durch Ausschreibungen ermittelt wird. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2021 |