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Konzessionsabgabenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt Zulässigkeit und Bemessung der Zahlung von Konzessionsabgaben der Energieversorgungsunternehmen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes an Gemeinden und Landkreise.

Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.