Richtlinie 2002_44_EG

 



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Vibrationsschutzrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2002/44/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002
über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) - 16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von Vibrationen fest.