Richtlinie 2009_107_EG
Die Richtlinie ist seit dem 31.8.2013 nicht mehr gültig und wird durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ersetzt.
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Richtlinie 2009/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Fristen |
Link zum Rechtstext | Richtlinie 2009/107/EG |
Kerninhalte | Diese Richtlinie dient der Änderung der (mittlerweile aufgehobenen) Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Fristen. Folgende Fristen wurden um vier Jahre bis zum 14. Mai 2014 verlängert:
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