Richtlinie (EU) 2024/1760

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Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859

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Richtlinie (EU) 2024/1760

Kerninhalte

Diese Richtlinie enthält Vorschriften über
-> die Verpflichtungen von Unternehmen in Bezug auf tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit, der Geschäftstätigkeit ihrer Tochterunternehmen und der Geschäftstätigkeit, die von ihren Geschäftspartnern in den Aktivitätsketten dieser Unternehmen ausgeführt wird,
-> die Haftung für Verstöße gegen die genannten Pflichten und
-> die Verpflichtung für Unternehmen zur Annahme und Umsetzung eines Übergangsplans zur Minderung der Folgen des Klimawandels, mit dem die Vereinbarkeit des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C gemäß dem Übereinkommen von Paris nach besten Kräften gewährleistet werden soll.

Hinweis: Die Richtlinie wird auch als EU-Lieferkettenrichtlinie oder CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) bezeichnet.

Diese Vorschrift betrifft den Bereich Nachhaltigkeit.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Juli 2024