Richtlinie (EU) 2024/1760
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 |
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Kerninhalte | Diese Richtlinie enthält Vorschriften über Hinweis: Die Richtlinie wird auch als EU-Lieferkettenrichtlinie oder CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) bezeichnet. Diese Vorschrift betrifft den Bereich Nachhaltigkeit. |
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