Richtlinie (EU) 2019/882
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen |
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Kerninhalte | Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, den gesamten Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben, werden von dieser Verpflichtung nicht erfasst. Darüber hinaus sind Hardware-Systeme für Verbraucher/-innen barrierefrei zu gestalten, einschließlich der dafür bestimmten Betriebssysteme: dazu gehören Computer, insbesondere Desktop-Computer, Notebooks, Smartphones und Tablets sowie Zahlungsterminals, die sich an einer nicht-virtuellen Verkaufsstelle befinden (z. B. ein Kartenlesegerät im Supermarkt oder auch eine Parkuhr im öffentlichen Raum). Weitere Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten zur barrierefreien Gestaltung betreffen: Schließlich verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedsstaaten zur barrierefreien Gestaltung von E-Books für Verbraucher/-innen und von Aspekten der Personenverkehrsdienste für Verbraucher/-innen bezogen auf alle vier Verkehrsträger: Flug, Bahn, Bus und Schiff. |