Richtlinie (EU) 2019/882

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Link zum Rechtstext

European Accessibility Act (EAA)

Kerninhalte

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, den gesamten Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben, werden von dieser Verpflichtung nicht erfasst.

Darüber hinaus sind Hardware-Systeme für Verbraucher/-innen barrierefrei zu gestalten, einschließlich der dafür bestimmten Betriebssysteme: dazu gehören Computer, insbesondere Desktop-Computer, Notebooks, Smartphones und Tablets sowie Zahlungsterminals, die sich an einer nicht-virtuellen Verkaufsstelle befinden (z. B. ein Kartenlesegerät im Supermarkt oder auch eine Parkuhr im öffentlichen Raum).

Weitere Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten zur barrierefreien Gestaltung betreffen:
-> Bankdienstleistungen für Verbraucher/-innen, einschließlich Geldautomaten, worunter auch Bankautomaten zu verstehen sind
-> die elektronische Kommunikation von Verbraucher/-innen, einschließlich der Beantwortung von Notrufen an die 112 und der Produkte, die vorrangig für die elektronische Kommunikation benutzt werden, wie Telefone, aber auch Router und Modems
-> den Zugang zu audiovisuellen Medien für Verbraucher/-innen, nicht aber die Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste selbst, weil diese in einer eigenen Richtlinie geregelt ist (2018/1808). Zu den audiovisuellen Medien, für die die Richtlinie Vorgaben macht, zählen einerseits die audiovisuellen Angebote aller öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehanstalten. Anderseits fallen darunter auch Video-on-Demand-Angebote (Fernsehen auf Abruf), die von internationalen Streaming-Diensten verbreitet werden

Schließlich verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedsstaaten zur barrierefreien Gestaltung von E-Books für Verbraucher/-innen und von Aspekten der Personenverkehrsdienste für Verbraucher/-innen bezogen auf alle vier Verkehrsträger: Flug, Bahn, Bus und Schiff.