Richtlinie (EU) 2023/1791
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit dieser Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in der Union geschaffen, um die Verwirklichung der Energieeffizienzziele der Union sicherzustellen, und werden weitere Energieeffizienzverbesserungen ermöglicht. Das Ziel dieses gemeinsamen Rahmens ist, zur Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Energieversorgungssicherheit der Union beizutragen, indem ihre Abhängigkeit von Energieeinfuhren, einschließlich fossiler Brennstoffe, verringert wird. Sie legt Regeln fest, mit denen Energieeffizienz in allen Sektoren Vorrang erhalten soll und Hemmnisse im Energiemarkt und Marktversagen, die der Effizienz bei der Energieversorgung, -übertragung, -speicherung und -nutzung entgegenstehen, beseitigt werden sollen. Außerdem ist die Festlegung indikativer nationaler Energieeffizienzbeiträge bis 2030 vorgesehen. Diese Richtlinie trägt zur Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ und somit auch zur Union als einer alle einbeziehenden, fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft bei. Hinweis zur Bezeichnung: |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | EnMB_SumEnergieaudit; EnMB_SumEnergieeffizienz |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Oktober 2024 - Empfehlung (EU) 2024/2481 |