Richtlinie 2010_75_EU
Link zum Rechtstext | Industrieemissionsrichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Arbeitshilfe AZB | Arbeitshilfe Ausgangszustandsbericht |
BVT | Übersicht aktueller BVT-Schlussfolgerungen |
Kerninhalte | Diese Richtlinie regelt die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten. Sie sieht auch Vorschriften zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur kontinuierlichen Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Abfallvermeidung, zur Verbesserung der Ressourceneffizienz sowie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Dekarbonisierung vor, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu erreichen. (Art. 1). Diese Richtlinie gilt für die in den Kapiteln II bis VI genannten industriellen Tätigkeiten, die eine Umweltverschmutzung verursachen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F1_SumGenehmM; F2_SumGenehmM |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. Juli 2024 |