Richtlinie 2010_75_EU

 



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Industrieemissionsrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)

Arbeitshilfe AZBArbeitshilfe Ausgangszustandsbericht
BVTÜbersicht aktueller BVT-Schlussfolgerungen

Kerninhalte

Diese Richtlinie regelt die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten. Sie sieht auch Vorschriften zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur kontinuierlichen Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Abfallvermeidung, zur Verbesserung der Ressourceneffizienz sowie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Dekarbonisierung vor, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu erreichen. (Art. 1).

Diese Richtlinie gilt für die in den Kapiteln II bis VI genannten industriellen Tätigkeiten, die eine Umweltverschmutzung verursachen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)F1_SumGenehmM; F2_SumGenehmM
Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. Juli 2024
Review vom 01. Januar 2024 I ; II
Review vom 01. Januar 2023
Review vom 12. Dezember 2022
Review vom 07. November 2022
Review vom 03. Januar 2022
Review vom 10. Dezember 2020
Review vom 12. November 2020
Review vom 01. Oktober 2020

 

 

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