MPKPV
Die Verordnung ist seit dem 25.05.2021 nicht mehr gültig.
Link zum Rechtstext | Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten vom 10. Mai 2010 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Die Verordnung gilt für klinische Prüfungen und genehmigungspflichtige Leistungsbewertungsprüfungen gemäß den §§ 20 bis 24 des Medizinproduktegesetzes, deren Ergebnisse verwendet werden sollen zu: -> der Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß der Medizinprodukte-Verordnung, Auf Leistungsbewertungsprüfungen nach § 24 Satz 1 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes, bei denen eine nicht chirurgisch-invasive Probenahme aus der Mundhöhle erfolgt, ist diese Verordnung nicht anzuwenden. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Mai 2021 |