GAufzV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung vom 12. Juli 2017

Link zum RechtstextGewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt neben den Grundsätzen der Aufzeichnungspflicht insbesondere Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen. Sie enthält zudem Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften.