BSI-ITSiK
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zum IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vom 24. November 2021 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Gestaltung und Verwendung des IT-Sicherheitskennzeichens im Sinne des § 9c Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes und legt das Verwaltungsverfahren zur Sicherstellung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung des Kennzeichens fest. |
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