DGUV Regel 108-005
Die DGUV Regel 108-005 wurde aufgehoben.
Link zum Rechtstext | BGR 202 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Verkaufsstellen. Sie findet auch Anwendung auf ausgelagerte Betriebsteile und Läger, die von der Verkaufsstelle räumlich getrennt sind. |
Links zur Rechtsänderung |