AbfGebS Landkreis Gifhorn

 



Kurzbezeichnung

Abfallgebührensatzung Landkreis Gifhorn

Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung vom 15. Dezember 2017

Rechtsebene

Schwülper

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt den Landkreis Gifhorn, zu dem die Kreisstadt Gifhorn und Samtgemeinde Isenbüttel sowie die Gemeinden Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich gehört, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Kreisabfallwirtschaft zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren zu erheben.

Sie bestimmt zudem, dass für die Inanspruchnahme der Sonderabfallkleinmengenentsorgung aus gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen gesonderte Entgelte an die beauftragte Firma Remondis GmbH & Co KG Region Nord zu leisten sind.

Sie legt unter anderem die Grund- und Pflichtvolumengebühr (Müllabfuhrgebühren) für die verschiedenen Abfallsysteme (Graue Tonne, Braune Tonne, Blaue Tonne) fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 04. Juni 2024
Review vom 05. April 2021 

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung (Abfallgebührensatzung – mit Einarbeitung der 1.,2., 3., 4., 5., und 6. Änderungssatzungen)

URL-Adresse

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) (gifhorn.de)