AbfGebS Landkreis Gifhorn
Kurzbezeichnung | Abfallgebührensatzung Landkreis Gifhorn |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung vom 15. Dezember 2017 |
Rechtsebene | Schwülper |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung berechtigt den Landkreis Gifhorn, zu dem die Kreisstadt Gifhorn und Samtgemeinde Isenbüttel sowie die Gemeinden Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich gehört, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Kreisabfallwirtschaft zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren zu erheben. Sie bestimmt zudem, dass für die Inanspruchnahme der Sonderabfallkleinmengenentsorgung aus gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen gesonderte Entgelte an die beauftragte Firma Remondis GmbH & Co KG Region Nord zu leisten sind. Sie legt unter anderem die Grund- und Pflichtvolumengebühr (Müllabfuhrgebühren) für die verschiedenen Abfallsysteme (Graue Tonne, Braune Tonne, Blaue Tonne) fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 04. Juni 2024 Review vom 05. April 2021 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung (Abfallgebührensatzung – mit Einarbeitung der 1.,2., 3., 4., 5., und 6. Änderungssatzungen) |
URL-Adresse | Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) (gifhorn.de) |