CWÜAG

 



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Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen vom 2. August 1994

Link zum ÜbereinkommenÜbereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ)

Kerninhalte

Dieses Gesetz ermächtigt die Bundesregierung unter anderem, durch Rechtsverordnungen Beschränkungen bei der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von einzelnen Chemikalien und Genehmigungspflichten für die Produktion einzelner Chemikalien zu regeln.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenBetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_2; FaSi_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_4; Inst_Gfstoff_Sum_4; ProdS_SumChem

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Review vom 04. März 2024