Richtlinie 2008_57_EG

 



Die Richtlinie wird mit Wirkung vom 31. Oktober 2020 aufgehoben und durch die Richtlinie (EU) 2016/797 ersetzt.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft

Link zum RechtstextRichtlinie 2008_57_EG

Kerninhalte

Mit dieser Richtlinie werden die Bedingungen festgelegt, die für die Verwirklichung der Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft im Einklang mit der Richtlinie 2004/49/EG erfüllt sein müssen.

Diese Bedingungen betreffen die Planung, den Bau, die Inbetriebnahme, die Umrüstung, die Erneuerung, den Betrieb und die Instandhaltung von Bestandteilen dieses Systems und darüber hinaus die Qualifikationen sowie die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen in Bezug auf das für seinen Betrieb und seine Instandsetzung eingesetzte Personal.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 2. Juni 2020