AbwS Heimsheim

 



Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Heimsheim vom 10. November 2014 

Rechtsebene

Stadt Heimsheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Heimsheim die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers in jeweils selbständigen öffentlichen Einrichtungen
-> zur zentralen Abwasserbeseitigung,
-> zur dezentralen Abwasserbeseitigung
betreibt.

Sie regelt insbesondere Anschluss und Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abwassersatzung 

URL-Adresse

Aktenzeichen 700 (heimsheim.de)