Richtlinie 2008_92_EG
Die Richtlinie wird zum 1. März 2017 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2016/1952 ersetzt.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise (Neufassung) |
Link zum Rechtstext | Richtlinie 2008/92/EG |
Kerninhalte | Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gas- und Stromversorgungsunternehmen der industriellen Endverbraucher – wie sie in den Anhängen I und II definiert sind – dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) in der in Artikel 3 bestimmten Art und Weise Folgendes mitteilen:
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