BUrlG
Link zum Rechtstext | Bundesurlaubsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf kalenderjährlich bezahlten Erholungsurlaub. Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | HR_SumOrg_Arbeitszeit_1; HR_SumOrg_Arbeitszeit_3 |