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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 28. Juni 2018

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt folgende Ausbildungen der industriellen Elektroberufe:
-> Elektroniker/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
-> Elektroniker/Elektronikerin für Betriebstechnik
-> Elektroniker/Elektronikerin für Automatisierungstechnik
-> Elektroniker/Elektronikerin für Geräte und Systeme
-> Elektroniker/Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik

Sie bestimmt unter anderem die Ausbildungsdauer, legt die Struktur der Berufsausbildung fest und enthält Vorschriften zu den Prüfungen.

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Die Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § BBIG § 4 des Berufsbildungsgesetzes, das im Rechtskataster enthalten ist.