Richtlinie 2001_80_EG
Aufgehoben seit 1. Januar 2016 durch die Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU)
Link zum Rechtstext | Richtlinie Großfeuerungsanlagen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für Feuerungsanlagen, deren Feuerungswärmeleistung 50 MW oder mehr beträgt, unabhängig davon, welche Art von Brennstoff (fest, flüssig oder gasförmig) darin verfeuert wird. |