Richtlinie 2001_80_EG

 



Aufgehoben seit 1. Januar 2016 durch die Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU)

Link zum Rechtstext

Richtlinie Großfeuerungsanlagen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001
zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Feuerungsanlagen, deren Feuerungswärmeleistung 50 MW oder mehr beträgt, unabhängig davon, welche Art von Brennstoff (fest, flüssig oder gasförmig) darin verfeuert wird.