11. ProdSV RV 20-01-2016
Kurzbezeichnung/Link | |
Bezeichnung | Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 12. Dezember 1996 |
Letzte gesetzliche Änderung | 06.01.2016 |
Erscheinungsort | BGBl. I Nr. 65 S. 1914; BGBl. Nr. 2 S. 39 |
Erschienen am | 19.12.1996 |
Review-Datum | 20.01.2016 |
Review | BetroffenheitHersteller/Inverkehrbringer und Verwender von
NachrichtDie Neufassung der 11. ProdSV wurde veröffentlicht. Sie tritt am 20. April 2016 in Kraft und übernimmt im Wesentlichen die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bezüglich der CE-Kennzeichnung, die im Beschluss Nr. 768/2008/EG im Rahmen von Musterbestimmungen aufgeführt sind.
Produkte, die die Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG, die durch die Richtlinie 2014/34/EU aufgehoben worden ist, erfüllen und bis zum 20. April 2016 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden. Bescheinigungen, die von notifizierten Stellen ausgestellt worden sind, bleiben gültig. HandlungsempfehlungSoweit die Konformitätsbewertungen weiterhin anhand der aktuellen EU-Vorgaben durchgeführt werden, besteht kein spezieller Handlungsbedarf. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | REVIEW 20.01.2016 |
URL-Adresse | http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s0039.pdf |