StrRS Stuttgart
Bezeichnung | Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart vom 22. September 2011 |
Rechtsebene | Stuttgart |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass den es Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sie regelt insbesondere den Umfang der Reinigungspflicht und des Schneeräumens. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung |
URL-Adresse | 1/8 - Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart | Landeshauptstadt Stuttgart |