StrRS Stuttgart

 



Bezeichnung

Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart vom 22. September 2011

Rechtsebene

Stuttgart

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass den es Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

Sie regelt insbesondere den Umfang der Reinigungspflicht und des Schneeräumens.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Straßenreinigungssatzung

URL-Adresse

1/8 - Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart | Landeshauptstadt Stuttgart