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StrRS + StrRGebS Dresden

StrRS + StrRGebS Dresden

Bezeichnung

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Reinigung der öffentlichen Straßen vom 16. Dezember 2004 und Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Fassung der Neubekanntmachung vom 30. Januar 2013

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Straßenreinigungssatzung

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Straßenreinigungsgebührensatzung

Kerninhalte

Die Straßenreinigungssatzung gilt für die öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Dresden. Sie regelt die Verpflichtung der Anlieger (Eigentümer und Besitzer der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke) zur Reinigung der öffentlichen Straßen und der Wahrnehmung der Straßenanliegerpflichten – mit Ausnahme der Anliegerpflichten, die in der Winterdienst-Anliegersatzung der Stadt geregelt sind (siehe Link unter Quellen). Sie regelt neben den Anliegerpflichten und den Reinigungsflächen (alle zu den Straßen, Wegen und Plätzen gehörende Flächen) die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Straßenreinigung. Die Straßenreinigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, soweit sie bestimmte öffentliche Straßen oder Straßenabschnitte selbst reinigt oder durch einen von ihr beauftragten Betrieb reinigen lässt, von den Eigentümern, Besitzern und sonstig dinglich Berechtigten für den Anschluss an die öffentliche Straßenreinigung Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt insbesondere Gebührenschuldner, Gebührenmaßstab und Gebührensätze.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. März 2025
Review vom 02. Februar 2023
Review vom 01. September 2021

 

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