AbfS Rhein-Erft-Kreis

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis vom 16. November 2020

Rechtsebene

Landkreis Rhein-Erft-Kreis

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Der Kreis betreibt die Entsorgung der Abfälle in seinem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze, des Abfallwirtschaftskonzepts des Rhein-Erft-Kreises sowie dessen Fortschreibungen und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung.

Bestimmte Aufgaben werden dabei von den kreisangehörigen Städten übernommen (Kerpen).

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Landkreis Rhein-Erft-Kreis

URL-Adresse

Abfallsatzung-Rhein-Erft-Kreis.pdf