StrPflS Tuttlingen

 



Kurzbezeichnung

Streupflicht-Satzung

Bezeichnung

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 27. November 1989

Rechtsebene

Tuttlingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Stadt Tuttlingen, die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage auf die Straßenanlieger zu übertragen (ausgenommen sind Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, und städtische Alters- und Wohnheime).

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Tuttlingen

URL-Adresse

https://www.tuttlingen.de/ceasy/modules/ebs/main.php?view=publish&item=statute&id=78