StrRS + StrRGebS Rudolstadt
Kurzbezeichnung | Straßenreinigungssatzung (RuStrReiS) und Straßenreinigungsgebührensatzung (RuStrReigebS) |
Bezeichnung | Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Rudolstadt und Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr der Stadt Rudolstadt, beide vom 20. August 2008 |
Rechtsebene | Rudolstadt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Rudolstadt, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen. Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung der Straßenbestandteile der in Anlage I aufgeführten Straßen und Straßenabschnitte. Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte). Die Straßenreinigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Straßenreinigungseinrichtung zu erheben. Sie regelt insbesondere Gebührenschuldner, Gebührenmaßstab und Gebührenberechnung. |
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Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung |
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Bezeichnung | 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung |
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Bezeichnung | Straßenreinigungsgebührensatzung |
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Bezeichnung | 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung |
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Bezeichnung | 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung |
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Bezeichnung | 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.rudolstadt.de/fileadmin/2_Stadt/Ortsrecht/6_Bau_und_Wohnungswesen_Strassen_und_Gewaesser/659.00_RuStrReiGebS_210217.pdf |