ÖGS Stuttgart
Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart vom 21. Dezember 1989 |
Rechtsebene | Stuttgart |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass für die öffentlichen Gehwege sowie Wege und Flächen, soweit sie im Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung von der Stadt vorgenommen wird, genannt sind, die Landeshauptstadt Stuttgart die ihr obliegende öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Reinigen selbst (öffentliche Gehwegreinigung) erfüllt. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Öffentliche Gehwegreinigungssatzung |
URL-Adresse | 7/16 - Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) | Landeshauptstadt Stuttgart |