AbfS Krefeld

Bezeichnung

Abfallsatzung der Stadt Krefeld vom 11. Dezember 2003

Rechtsebene

Krefeld

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung regelt die Abfallwirtschaft der Stadt Krefeld.
Die Stadt betreibt zur Erfüllung der Aufgaben eine öffentliche Einrichtung. Diese bildet eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit. Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung. Sie kann sich zur Erfüllung von Aufgaben ganz oder teilweise Dritter bedienen.

Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese der Stadt zu überlassen, soweit sie selbst nicht zu einer Verwertung in der Lage sind.

Dies gilt auch für Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie diese nicht in eigenen Anlagen beseitigen es sei denn, überwiegend öffentliche Interessen erfordern eine Überlassung.

Zur Erfüllung ihrer Pflichten und im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und der Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen nimmt die Stadt folgende Aufgaben wahr
-> die Förderung der Abfallvermeidung
-> die Gewinnung von Stoffen aus Abfällen (stoffliche Verwertung)
-> die Gewinnung von Energie aus Abfällen (energetische Verwertung)
-> die Beseitigung von Abfällen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Krefeld

URL-Adresse

https://www.krefeld.de/C12574D40034948F/files/7.20-Abfallsatzung_der_Stadt_Krefeld.pdf/$file/7.20-Abfallsatzung_der_Stadt_Krefeld.pdf?OpenElement