AbfS Krefeld
Bezeichnung | Abfallsatzung der Stadt Krefeld vom 11. Dezember 2003 |
Rechtsebene | Krefeld |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung regelt die Abfallwirtschaft der Stadt Krefeld. Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese der Stadt zu überlassen, soweit sie selbst nicht zu einer Verwertung in der Lage sind. Dies gilt auch für Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie diese nicht in eigenen Anlagen beseitigen es sei denn, überwiegend öffentliche Interessen erfordern eine Überlassung. Zur Erfüllung ihrer Pflichten und im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und der Sicherung der |
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Bezeichnung | Stadt Krefeld |
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