AbfGebS Kerpen

Bezeichnung

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen vom 14. Dezember 2005 in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2021

Rechtsebene

Kerpen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung erhebt die Stadt Kerpen Benutzungsgebühren (Abfallentsorgungsgebühren). Zur städtischen Abfallentsorgung zählt auch das Einsammeln und Befördern von Abfällen durch Dritte im Auftrag der Stadt mit Ausnahme von Verpackungsabfällen in der Stadt Kerpen (Abfallentsorgungssatzung).

Bei den Benutzungsgebühren handelt es sich um grundstücksbezogene Benutzungsgebühren, die als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. Februar 2024

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Kerpen

URL-Adresse

https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/166_7827_1.PDF?1642662965