StrPflS Mönsheim
Bezeichnung | Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Gemeinde Mönsheim vom 5. Februar 1999 |
Rechtsebene | Gemeinde Mönsheim |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass es den Straßenanliegern obliegt im Rahmen des Zumutbaren als öffentlich-rechtliche Pflicht, Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen, soweit dies aus polizeilichen Gründen geboten ist. Für Gemeindegrundstücke, bei denen nicht mehr als die Hälfte der Nutzung Wohnzwecken dient, verbleibt die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei der Gemeinde. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Reinigungs-, Räum- und Streupflicht-Satzung |
URL-Adresse | https://cms-moensheim.webcontact.de/tools/downloads/?archiv=255 |