StrPflS Mönsheim

 



Bezeichnung

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Gemeinde Mönsheim vom 5. Februar 1999

Rechtsebene

Gemeinde Mönsheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass es den Straßenanliegern obliegt im Rahmen des Zumutbaren als öffentlich-rechtliche Pflicht, Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen, soweit dies aus polizeilichen Gründen geboten ist.

Für Gemeindegrundstücke, bei denen nicht mehr als die Hälfte der Nutzung Wohnzwecken dient, verbleibt die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei der Gemeinde.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Reinigungs-, Räum- und Streupflicht-Satzung

URL-Adresse

https://cms-moensheim.webcontact.de/tools/downloads/?archiv=255