Straßenreinigungssatzung Karlsruhe
Bezeichnung | Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in der Fassung vom 29. Januar 2002 |
Rechtsebene | Karlsruhe |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung berechtigt die Stadt Karlsruhe, die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage auf die Straßenanlieger zu übertragen (ausgenommen sind Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen). |
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Bezeichnung | Stadt Karlsruhe |
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