EntwS Kerpen
Bezeichnung | Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Kerpen vom 23. Dezember 1980 |
Rechtsebene | Kerpen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Leverkusen die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Erfüllung ihrer Entsorgungspflichten der AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) bedient. Sie regelt unter anderem das Die Stadt betreibt in ihrem Gebiet die unschädliche Beseitigung der Abwässer (Schmutz- und Niederschlagwasser) als öffentliche Aufgabe. Zur Erfüllung dieses Zweckes sind und werden Abwasseranlagen hergestellt, die ein einheitliches System bilden und von der Stadt als öffentliche Einrichtung im Trennverfahren (für Schmutzwasser und Niederschlagwasser) und/ oder im Mischverfahren (zur gemeinsamen Aufnahme von Schmutz- und Niederschlagwasser) betrieben und unterhalten werden. - und Benutzungsrecht, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Kerpen |
URL-Adresse | https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/166_889_1.PDF?1068744564 |