EntwS Kerpen

Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Kerpen vom 23. Dezember 1980

Rechtsebene

Kerpen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Leverkusen die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Erfüllung ihrer Entsorgungspflichten der AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) bedient. Sie regelt unter anderem das Die Stadt betreibt in ihrem Gebiet die unschädliche Beseitigung der Abwässer (Schmutz- und Niederschlagwasser) als öffentliche Aufgabe.

Zur Erfüllung dieses Zweckes sind und werden Abwasseranlagen hergestellt, die ein einheitliches System bilden und von der Stadt als öffentliche Einrichtung im Trennverfahren (für Schmutzwasser und Niederschlagwasser) und/ oder im Mischverfahren (zur gemeinsamen Aufnahme von Schmutz- und Niederschlagwasser) betrieben und unterhalten werden. - und Benutzungsrecht, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Kerpen

URL-Adresse

https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/166_889_1.PDF?1068744564