Trinkwasser-Versorgungsbedingungen

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 mit Wasserlieferungsbedingungen des OOWV als ergänzende Vertragsbestimmungen zur AVBWasserV (Stand per Gültigkeit 1. Dezember 2016)

Linkhttps://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/2011/downloads/39-1_AVBWasserV_170118.pdf

Kerninhalte

Diese Wasserlieferungsbedingungen bestimmen, dass der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband in Brake/Unterweser (OOWV), dem sich der Landkreis Vechta, zu dem die Stadt Damme gehört, die Stadt Oldenburg und die Stadt Dinklage angeschlossen hat, die Aufgabe hat, in seinem Gebiet Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und bereitzustellen.

Sie regeln in Ergänzung der AVBWasserV des Bundes unter anderem den Wasserbezugspreis, den Hausanschluss und die Kundenanlagen sowie die technischen Anschlussbedingungen.

Bezeichnung/Link zum RechtstextAnlage zu den Versorgungsbedingungen
LinkPreisregelungen_OOWV_Trinkwasser_221214.pdf