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Trinkwasser-Versorgungsbedingungen

Trinkwasser-Versorgungsbedingungen

Bezeichnung

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 mit Wasserlieferungsbedingungen des OOWV als ergänzende Vertragsbestimmungen zur AVBWasserV vom 12. Dezember 2023

Link zum Rechtstext

Trinkwasser-Versorgungsbedingungen, Anlage zu den Versorgungsbedingungen

Kerninhalte

Diese Wasserlieferungsbedingungen bestimmen, dass der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband in Brake/Unterweser (OOWV), dem sich der Landkreis Vechta, zu dem die Stadt Damme gehört, die Stadt Oldenburg und die Stadt Dinklage angeschlossen hat, die Aufgabe hat, in seinem Gebiet Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und bereitzustellen.

Sie regeln in Ergänzung der AVBWasserV des Bundes unter anderem den Wasserbezugspreis, den Hausanschluss und die Kundenanlagen sowie die technischen Anschlussbedingungen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. März 2025

 

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