AbfS Kerpen

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Kolpingstadt Kerpen vom 26. September 2019 in der Fassung der 1. Änderung vom 15. Dezember 2020

Rechtsebene

Kerpen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung. Diese öffentliche Einrichtung wird als „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung“ bezeichnet und bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.

Darüber hinaus führt die Stadt folgende abfallwirtschaftliche Aufgaben durch, die ihr vom Kreis übertragen worden sind:
-> Verwertung von Altpapier
-> Verwertung/Beseitigung von Schadstoffen

Die Sortierung, Verwertung, Behandlung, Lagerung, Verbrennung und Deponierung der Abfälle wird vom Kreis nach einer von ihm hierfür erlassenen Abfallsatzung wahrgenommen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Kerpen

URL-Adresse

https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/166_875_1.PDF?1612253864