AbfS Kerpen
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Kolpingstadt Kerpen vom 26. September 2019 in der Fassung der 1. Änderung vom 15. Dezember 2020 |
Rechtsebene | Kerpen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung. Diese öffentliche Einrichtung wird als „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung“ bezeichnet und bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. Darüber hinaus führt die Stadt folgende abfallwirtschaftliche Aufgaben durch, die ihr vom Kreis übertragen worden sind: Die Sortierung, Verwertung, Behandlung, Lagerung, Verbrennung und Deponierung der Abfälle wird vom Kreis nach einer von ihm hierfür erlassenen Abfallsatzung wahrgenommen. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Kerpen |
URL-Adresse | https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/166_875_1.PDF?1612253864 |