StreuPflS Nürtingen

 



Bezeichnung

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Stadt Nürtingen vom 12. September 1989 in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001

Rechtsebene

Nürtingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass es den Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten, die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie bei städtischen Alters- und Wohnheimen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Sie regelt insbesondere den Umfang der Reinigungspflicht und die Reinigungszeiten, den Umfang des Schneeräumens, die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sowie die Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Nürtingen

URL-Adresse

https://www.nuertingen.de/fileadmin/Dateien/PDF-Dateien/2_Rathaus_und_Buergerservice/Stadtrecht/01_Oeffentliche_Sicherheit_und_Ordnung/1-05_Streupflicht_Satzung.pdf