StreuPflS Friedrichshafen
Bezeichnung | Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Stadt Friedrichshafen vom 6. Dezember 2010 |
Rechtsebene | Friedrichshafen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung verpflichtet die Straßenanlieger, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie bei städtischen Alters- und Wohnheimen ist die Stadt nach dem Straßengesetz reinigungs-, räum- und streupflichtig. Sie regelt insbesondere den Umfang der Reinigungspflicht und die Reinigungszeiten, den Umfang des Schneeräumens, die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sowie die Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte. |
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Bezeichnung | Stadt Friedrichshafen |
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