StrRGebS Rüsselsheim

 



Bezeichnung

Gebührensatzung über die öffentliche Straßenreinigung der Stadt Rüsselsheim in der Fassung des 2. Nachtrags vom 10. April 2014

Rechtsebene

Rüsselsheim am Main

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Stadt Rüsselsheim für die durchzuführende Straßenreinigung Gebühren u erheben. Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer, bei dem die Stadt Rüsselsheim die Reinigungspflicht übernimmt.

Sie regelt insbesondere den Gebührensatz und die Gebührenzahlung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Straßenreinigungsgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Ruesselsheim/Stadt_Menu/Rathaus/Ortsrecht/Satzungen_PDFs/Bau_Wohnungswesen/Gebuehrensatzung_ueber_die_oeffentliche_Strassenreinigung_.pdf