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StrRGebS Rüsselsheim
StrRGebS Rüsselsheim
Bezeichnung | Gebührensatzung über die öffentliche Straßenreinigung der Stadt Rüsselsheim in der Fassung des 2. Nachtrags vom 10. April 2014 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Satzung berechtigt die Stadt Rüsselsheim für die durchzuführende Straßenreinigung Gebühren u erheben. Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer, bei dem die Stadt Rüsselsheim die Reinigungspflicht übernimmt. Sie regelt insbesondere den Gebührensatz und die Gebührenzahlung. |
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