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StrRGebS Rüsselsheim

StrRGebS Rüsselsheim

Bezeichnung

Gebührensatzung über die öffentliche Straßenreinigung der Stadt Rüsselsheim in der Fassung des 2. Nachtrags vom 10. April 2014

Link zum Rechtstext

Straßenreinigungsgebührensatzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Stadt Rüsselsheim für die durchzuführende Straßenreinigung Gebühren u erheben. Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer, bei dem die Stadt Rüsselsheim die Reinigungspflicht übernimmt.

Sie regelt insbesondere den Gebührensatz und die Gebührenzahlung.

 

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