StrRS Kerpen

Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung in der Kolpingstadt Kerpen vom 08. November 2006

Rechtsebene

Kerpen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Kerpen

URL-Adresse

https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/1708_12896_1.PDF?1565775159