StrRS Kerpen
Bezeichnung | Satzung über die Straßenreinigung in der Kolpingstadt Kerpen vom 08. November 2006 |
Rechtsebene | Kerpen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Kerpen |
URL-Adresse | https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/1708_12896_1.PDF?1565775159 |