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AbfGebS Delbrück
AbfGebS Delbrück
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Delbrück vom 15. Dezember 2022 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung erhebt die Stadt Delbrück Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz. Gebührenschuldner sind die zur Benutzung verpflichteten Grundstückseigentümer, die ihnen gleichgestellten Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher sowie auch alle sonstigen zum Besitz eines Grundstücks dinglich Berechtigten. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. |
Links zur Rechtsänderung |
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