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AbfGebS Delbrück

AbfGebS Delbrück

Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Delbrück vom 15. Dezember 2022

Link zum Rechtstext

Abfallgebührensatzung Stadt Delbrück

Kerninhalte

Zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung erhebt die Stadt Delbrück Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz.

Gebührenschuldner sind die zur Benutzung verpflichteten Grundstückseigentümer, die ihnen gleichgestellten Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher sowie auch alle sonstigen zum Besitz eines Grundstücks dinglich Berechtigten. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. November 2023

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