StrPflS Heimsheim

 



Bezeichnung

Satzung Räum- und Streupflicht der Stadt Heimsheim vom 8. November 2010

Rechtsebene

Stadt Heimsheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass es den Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen sowie bei städtischen Alters- und Wohnheimen verbleibt die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei der Stadt.

Der Räum- und Streuplan der Stadt ist in der Rechtsbibliothek hinterlegt.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Räum- und Streupflichtsatzung

URL-Adresse

https://alexandrina.eco-compliance.de/download/attachments/27332470/Satzung%20ueber%20R%C3%A4um-%20und%20Streupflicht_Heimsheim.DOC?api=v2

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BezeichnungRäum- und Streuplan
URL-Adressehttps://www.heimsheim.de/upload/raeum-_und_streuplan.pdf