StrPflS Heimsheim
Bezeichnung | Satzung Räum- und Streupflicht der Stadt Heimsheim vom 8. November 2010 |
Rechtsebene | Stadt Heimsheim |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass es den Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Der Räum- und Streuplan der Stadt ist in der Rechtsbibliothek hinterlegt. |
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Bezeichnung | Räum- und Streupflichtsatzung |
URL-Adresse | |
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Bezeichnung | Räum- und Streuplan |
URL-Adresse | https://www.heimsheim.de/upload/raeum-_und_streuplan.pdf |