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StrPflS Heimsheim

StrPflS Heimsheim

Bezeichnung

Satzung Räum- und Streupflicht der Stadt Heimsheim vom 8. November 2010

Link zum Rechtstext

Räum- und Streupflichtsatzung

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Räum- und Streuplan

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass es den Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen sowie bei städtischen Alters- und Wohnheimen verbleibt die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei der Stadt.

Der Räum- und Streuplan der Stadt ist in der Rechtsbibliothek hinterlegt.

 

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