StrReiEF + StrReiGebEF (Erfurt)
Kurzbezeichnung | Straßenreinigungs- + Straßenreinigungsgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und über die Sicherung der Gehwege im Winter in der Landeshauptstadt Erfurt vom 8. November 2011 und Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Landeshauptstadt Erfurt vom 12. Dezember 2011 |
Rechtsebene | Erfurt (einschl. OT Linderbach) |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Erfurt, die Verpflichtung zur Reinigung folgender Straßen bzw. Straßenteile auf die Eigentümer oder Besitzer (Reinigungspflichtige) der über öffentliche Straßen erschlossenen und anliegenden Grundstücke zu übertragen:
Sie legt zudem fest, dass die Stadt die öffentlichen Straßen (Fahrbahnen) von Schnee und streut bei Schnee und Eisglätte nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit räumt, und berechtigt die Stadt, auch die Schnee- und Glättebeseitigung (Winterdienst) auf Gehwegen auf die Eigentümer oder Besitzer (Winterdienstpflichtige) der über öffentliche Straßen erschlossenen und anliegenden Grundstücke zu übertragen. Die Straßenreinigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung derjenigen Straßen bzw. Straßenteile, die nach dem Straßenverzeichnis durch die Stadt gereinigt werden, Benutzungsgebühren zu erheben, und verpflichtet sie, den Anteil der Gesamtkosten, der auf das öffentliche Interesse an der Straßenreinigung entfällt (mindestens 25 %), zu tragen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. September 2024 - Änderung Straßenreinigungsgebührensatzung |
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Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung |
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Bezeichnung | Straßenreinigungsgebührensatzung |
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