StrRS Bad Salzungen
Kurzbezeichnung | Straßenreinigungssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Bad Salzungen vom 17. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Bad Salzungen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Bad Salzungen, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen, und zwar auch dann, wenn zwischen dem Grundstück und der Straße eine den Erschließungsanlagen zuzurechnende Grundfläche liegt (z. B. Grünanlagen, Grünstreifen, Parkstreifen, Böschungen, Gräben usw.). Die Reinigungspflicht bleibt bei der Stadt Bad Salzungen, soweit sie Eigentümer von Grundstücken ist, die überwiegend ihren öffentlichen Interessen dienen (z. B. bei öffentlichen Parkplätzen). Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte). |
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Bezeichnung | Stadt Bad Salzungen |
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