StrRS Schleiz

 



Kurzbezeichnung

Straßenreinigungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Schleiz vom 5. Dezember 2006

Rechtsebene

Schleiz

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Schleiz, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen. Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung für die Fahrbahn, die Überwege und die Straßenrinnen und die Einflussöffnungen der Straßenkanäle der in Anlage 1 aufgeführten Straßen (Straßenabschnitte). Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte).

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Kreisstadt Schleiz

URL-Adresse

https://www.schleiz.de/export/sites/schleiz/.content/PDFs/ortsrecht/OrdnungSicherheit/Reinhaltungssatzung.pdf