StrRS Leuna

Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Leuna vom 24. April 2003

Rechtsebene

Leuna

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Straßenreinigungspflicht umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst. Zu den der Straßenreinigungspflicht unterliegenden Straßen im Sinne dieser Satzung gehören innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile des Stadtgebietes von Leuna alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Gehwege, Rinnsteine, Gossen und Kanalöffnungen, Radwege und Randstreifen. Auf die Art der Befestigung dieser Anlagen kommt es nicht an. Einzelne unbebaute Flächen sowie eine einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.

Innerhalb der geschlossenen Ortslage der Stadt Leuna betreibt die Stadt die Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung für die zu dieser Satzung
(Straßenverzeichnis) aufgeführten Straßen, Wege und Plätze, für die eine Reinigungslänge angegeben ist. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Leuna

URL-Adresse

https://www.leuna.de/de/datei/download/id/19920,1201/satzung_strassenreinigung_und_winterdienst.pdf