StrRS Bielefeld

Kurzbezeichnung

Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Stadt Bielefeld

Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bielefeld vom 23. November 1978 in der Fassung der 41. Änderungssatzung

Rechtsebene

Bielefeld

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Straßenteile, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen jedoch nur innerhalb der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach § 2 den Eigentümern übertragen wird.

Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten; Gehwege sind selbständige Gehwege sowie alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger und Fußgängerinnen vorgesehen oder geboten ist.

Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung. Diese umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee und Eisglätte.

Die Gebühren für die Straßenreinigung werden in dieser Satzung ebenfalls geregelt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Bielefeld

URL-Adresse

https://www.bielefeld.de/sites/default/files/datei/2022/Strassenreinigungssatzung 2022.pdf