StrRS Leinefeld-Worbis

 



Kurzbezeichnung

Straßenreinigungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Leinefelde-Worbis vom 18. April 2006

Rechtsebene

Leinefeld-Worbis

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Leinefelde-Worbis, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen. Der Stadt obliegt die Reinigungspflicht für Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und an Kreisstraßen sowie für die Straßenzüge: Leinefelde: An der Schwellenbeize; Birkunger Straße, Mühlhäuser Straße Worbis: Industriestraße, Sommerbergstraße. Darüber hinaus obliegt der Stadt die Reinigungspflicht an allen Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und Schulbushaltestellen. Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte).

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Leinefelde-Worbis

URL-Adresse

http://www.leinefelde-worbis.de/fileadmin/user_upload/hauptamt/satzungen/Strassenreinigungssatzung.PDF