Kanalanschlussbeitragssatzung Krefeld
Bezeichnung | Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom 08. Februar 1990 |
Rechtsebene | Krefeld |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die vorliegende Satzung regelt die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen. Als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt zum Ersatz ihres durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung dieser Anlagen, soweit er nicht von der Stadt zu tragen ist, Kanalanschlussbeiträge. |
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Bezeichnung | Stadt Krefeld |
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