StrReinS Köln
Bezeichnung | Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 19. Dezember 2012 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2021 |
Rechtsebene | Leverkusen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen – bei Bundesstraßen, Landesstraßen, Radschnellverbindungen des Landes und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten – als öffentliche Einrichtung. Mit der Erfüllung der Aufgaben nach dieser Satzung hat die Stadt Köln die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (im Folgenden „AWB“ genannt) beauftragt. Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von Unrat, Verschmutzungen und Wildkräutern, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen, insbesondere von tierischen Exkrementen, Papier, Zigarettenschachteln sowie Ansammlungen von Zigarettenkippen und Kaugummis, oder die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen, wie beispielsweise Laub und Blüten. Sie beinhaltet auch die Winterwartung gemäß § 5 dieser Satzung. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Leverkusen |
URL-Adresse | https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/strassenreinigungssatzung_18_12_2021.pdf |
Übersicht der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH |